Kontakt zu Ihrem ambulanten Pflegedienst in Dortmund
Ambulante Pflege in Dortmund und Umgebung
Verpassen Sie nicht Ihren Beratungstermin nach §37.3 SGB XI!
Die Richtlinien des SGB XI sehen vor, dass Menschen mit den Pflegegraden 2 & 3 halbjährlich und mit den Pflegegraden 4 & 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachperson einer zugelassenen ambulante Pflegeinrichtung nachweisen müssen.
Verpassen Sie die rechtzeitige Terminvereinbarung nicht, damit Sie keine ungewollten Nachteile wie etwa die Kürzung des Pflegegeldes durch die Pflegeversicherung riskieren.
Vereinbaren Sie ganz unkompliziert jetzt einen Beratungseinsatz mit uns. Wir beraten Sie gerne.
